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Bekenntnis zu nachhaltiger und verantwortungsvoller Unternehmensführung

Münster (Mai 2024): COMPO hat sich der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen (UNGC) und dem UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. angeschlossen. Damit untermauert COMPO seine Verantwortung als Green Leader der Branche und setzt ein weiteres Beispiel, dem hoffentlich viele Marktbegleiter folgen werden. Die Mitgliedschaft bei der größten Nachhaltigkeitsinitiative weltweit ist ein wichtiger Schritt im Rahmen des unternehmensweiten ESG-Programms. Mit der Unterzeichnung unterstreicht der führende Anbieter von Markenartikeln für Pflanzen in Haus und Garten in Zentraleuropa seinen Anspruch, seine Geschäftstätigkeiten an den zehn universell akzeptierten Prinzipien des UN Global Compact zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaftsführung und Entwicklung auszurichten. Darüber hinaus verpflichtet sich COMPO, Aktivitäten und Maßnahmen in regelmäßigen Fortschrittsberichten in der Datenbank des UN Global Compact transparent zu machen. „Mit dem Beitritt zum UN Global Compact unterstreicht COMPO sein Bekenntnis zu einem verantwortungsbewussten unternehmerischen Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung sind wichtige Handlungsfelder unseres ESG-Programms und fest in unserer Corporate Culture verwurzelt“, erklärt Stephan Engster, CEO von COMPO. Wie der UN Global Compact richtet sich auch COMPOs ESG-Programm an den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen aus. „Mit der Mitgliedschaft setzen wir Maßnahmen des ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Wirtschaftens konsequent um.“ Das unternehmensweite Engagement wird in Form von jährlichen Fortschrittsberichten in der Datenbank des UN Global Compact einsehbar sein. Transparenz ist neben Nachhaltigkeit, Qualität und Partnerschaften eines der zentralen Prinzipien von COMPOs ambitioniertem ESG-Programm. „Als Green Leader der Branche verpflichten wir uns zu einer transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach anerkannten Standards. Diese wird zukünftig durch die in der Datenbank des UN Global Compact abrufbaren UNGC-Fortschrittsberichte ergänzt“, so Stephan Engster.

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